Jüdische Namen auf der Karte von Oldenburg
Kapitel 7. Rechtsanwalt und Notar Ernst Löwenstein


In den vorherigen Kapiteln dieser Essayreihe über jüdische Namen auf dem Stadtplan habe ich unseren Lesern von herausragenden Persönlichkeiten jüdischer Herkunft und ihrem Lebensweg berichtet. Dabei ging es um ihre Rolle bei der Entwicklung des jüdischen Lebens in Oldenburg und der Region. Unter anderem habe ich über die Rabbiner Dr. Prof. Leo Treppe und Dr. Philipp de Haas sowie über Adolf Daniel de Birre, den Vorsitzenden der örtlichen jüdischen Gemeinde, berichtet. Sie alle hatten einen unmittelbaren Bezug zu Oldenburg, weshalb dort Straßen nach ihnen benannt wurden. In diesem Kapitel werde ich meine Erzählung fortsetzen und den Lesern einen weiteren berühmten jüdischen Einwohner Oldenburgs vorstellen: den Rechtsanwalt und Notar Ernst Löwenstein. Selbstverständlich werde ich dabei auch auf die nach ihm benannte Straße eingehen.
Ernst Löwenstein wurde am 7. April 1881 in Jever als Sohn von Hermann Hirsch Löwenstein und Meta Löwenstein, geborene Moses, in einer jüdischen Familie geboren. Von 1891 bis 1900 besuchte er das Mariengymnasium in Jever und machte dort sein Abitur. Anschließend begann er ein Jurastudium an der Universität Berlin, wechselte jedoch bereits nach einem Jahr an die Universität München. Nach einem Semester in München zog er nach Leipzig, wo er im März 1903 sein Studium erfolgreich abschloss und im Juli desselben Jahres sein erstes Staatsexamen in Rechtswissenschaften bestand.
Ab Oktober 1903 absolvierte Löwenstein ein Rechtsreferendariat in Jever und Oldenburg, welches jedoch 1904 durch seinen Wehrdienst unterbrochen wurde. Im November 1908 legte er schließlich die Anwaltsprüfung ab und wurde als Rechtsanwalt zugelassen.
Ernst Löwenstein begann im November 1909 seine Karriere als Rechtsanwalt am Landgericht Oldenburg. Er blieb in dieser Position bis zum Beginn des Ersten Weltkriegs, kehrte nach seiner Rückkehr aus dem Krieg dorthin zurück und blieb bis zum Ende seiner Karriere dort. Während des Krieges kämpfte er von 1914 bis 1918 an der Front für das Deutsche Reich, wofür er später mit dem Ehrenzeichen für Frontkämpfer ausgezeichnet wurde.
Im Jahr 1920 heiratete Ernst Löwenstein Elsa de Bour (geb. 1896), eine Protestantin, die zum Judentum konvertiert war. Das Paar hatte zwei Kinder: Hermann (geb. 1921) und Anneliese (geb. 1922).
Nach der Einführung des Notariatssystems im Freistaat Oldenburg wurde Ernst Löwenstein im Dezember 1921 als Notar zugelassen. Nachdem sein Antrag auf Zulassung zum Oberlandesgericht bewilligt worden war, erhielt er das Recht, gleichzeitig am Landgericht und am Oberlandesgericht Oldenburg zu arbeiten.
Ernst Löwenstein war von 1922 bis 1933 Mitglied des Vorstands der Oldenburger Rechtsanwaltskammer sowie von 1929 bis 1933 Mitglied des Ehrengerichts. 1929 wurde er stellvertretender Vorsitzender der Jüdischen Landesgemeinde Oldenburg unter dem Vorsitz von Adolf de Bir. Darüber hinaus gründete er gemeinsam mit dem damaligen Oldenburger Landesrabbiner Leo Trepp eine jüdische Schule in der Stadt. Neben der Förderung der Bildung der Kinder war es ihm ein besonderes Anliegen, ihnen die Möglichkeit zu geben, den jüdischen Glauben zu bewahren und darin Trost und Unterstützung zu finden. Die Vertretung der Interessen der Mitglieder der Jüdischen Gemeinde Oldenburg war für ihn von zentraler Bedeutung. Dies war einer der Gründe, warum er 1946 zum Vorsitzenden der Jüdischen Kultusvereinigung Oldenburg gewählt wurde.





Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurde im Rahmen des Aufrufs zum Boykott jüdischer Unternehmen und Dienstleistungsbereiche ein SA-Posten vor Löwensteins Büro eingerichtet. Auf den Plakaten, auf denen die Namen jüdischer Unternehmer standen, war auch sein Name zu lesen.
In der Hoffnung, weitere Repressionen zu vermeiden, leistete Ernst Löwenstein am 13. Juni 1934 Adolf Hitler den Eid. Etwa ein Jahr später erkannte er seinen Fehler, als ihm durch eine Entscheidung des Obersten Landesgerichts Oldenburg die Ausübung seines Notarberufs untersagt, seine Notariatslizenz entzogen und er aus dem Reichsjustizministerium entlassen wurde. Kurz darauf erhielt er auch die Kündigung aus seiner Notariatskanzlei. Dennoch übte Löwenstein seinen Beruf als Rechtsanwalt weiterhin aus. In den folgenden Jahren ging seine Anwaltstätigkeit jedoch stetig zurück, sodass er damit kein Einkommen mehr erzielen konnte.
Während der „Reichskristallnacht“ am 9. November 1938 wurden Ernst Löwenstein und sein Sohn Hermann verhaftet und in das Konzentrationslager Sachsenhausen deportiert. Am 24. November 1938 wurden sie vermutlich dank des Versprechens einer baldigen Auswanderung aus dem Lager entlassen.
Nachdem ihm im November des Vorjahres die Zulassung als Rechtsanwalt am Oberlandesgericht Oldenburg entzogen worden war, wanderte Ernst Löwenstein am 6. Januar 1939 in die westlich von Amsterdam gelegene niederländische Stadt Hillegom aus. Er war dadurch sowohl beruflich als auch finanziell ruiniert. Nach einem kurzen Aufenthalt in Hemstede zog er nach Amsterdam, wo er als Berater für Emigrationsfragen im örtlichen Judenrat tätig war. Nach der Besetzung der Niederlande durch deutsche Truppen wurde er im Herbst 1940 erneut verhaftet und verbrachte etwas mehr als einen Monat in Haft. Ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung erklärte ihn anschließend für tot, obwohl er sich in Wirklichkeit bei einem jüdisch-protestantischen Ehepaar versteckt hielt. Aufgrund von Drohungen der Gestapo, ihn zur Zwangsarbeit zu schicken, ließ sich Ernsts Frau Elsa 1941 von ihm scheiden.
Von 1942 bis Mitte 1944 arbeitete Ernst Löwenstein in einer jüdischen Wohltätigkeitsorganisation, in der er jüdischen Familien bei der Auswanderung aus den Niederlanden half. Ernst Löwenstein überlebte den Krieg relativ unbeschadet – abgesehen von seinen ernsthaften Gesundheitsproblemen. Die Familie Löwenstein lebte während des gesamten Krieges getrennt voneinander. Seine Frau Elsa zog nach Peine in Niedersachsen, seine Tochter Anneliese zunächst nach Leipzig und später ebenfalls nach Peine, während sein Sohn Hermann den Krieg in Belgien und anschließend in Frankreich verbrachte. Nach dem Krieg kehrte er zu seiner Mutter und seiner Schwester nach Peine zurück. Ernst Löwenstein traf erst im Oktober 1945 dort ein.
Seine verspätete Rückkehr nach Deutschland hing mit der Schließung der niederländischen Grenzen nach dem Krieg zusammen. Diese Maßnahme sollte die Nazis an der Flucht hindern. Davon war auch Löwenstein betroffen. Er musste zunächst mit einem britischen Lastwagen nach Deutschland gebracht werden, bevor er zu seiner Familie zurückkehren konnte. Mitte November 1945 kehrte die wiedervereinigte Familie Löwenstein nach Oldenburg zurück.

Als britische Besatzungstruppen am 7. Mai 1945, einen Tag vor dem Zusammenbruch des Dritten Reichs, in Oldenburg einmarschierten, gab es die zuvor blühende jüdische Landgemeinde bereits nicht mehr. Man nimmt an, dass zu diesem Zeitpunkt kein einziger Jude mehr in der Stadt lebte. Doch bald kehrten einige Mitglieder der ehemaligen jüdischen Gemeinde in die Stadt zurück. Es handelte sich dabei hauptsächlich um diejenigen, denen es gelungen war, aus Deutschland auszuwandern, oder die „arische” Ehepartner hatten und daher während der Nazizeit entweder durch Zwangsarbeit oder als Häftlinge im Konzentrationslager Theresienstadt überleben konnten. Einige der Rückkehrer – darunter der ehemalige Vorsitzende der Vorkriegsgemeinde, Adolf de Bir, sein Stellvertreter Ernst Löwenstein sowie Frida Meyers – versuchten, das jüdische Leben in der Stadt wiederzubeleben. Die Zahl derer, die sich dieser Gruppe anschlossen, war jedoch gering: nur einige Oldenburger sowie Menschen aus verschiedenen Ländern, die nach dem Krieg durch eine Fügung des Schicksals in Oldenburg gelandet waren. Dennoch gelang es Ende 1945 mit Unterstützung der britischen Militärverwaltung, die „Jüdische Kulturgemeinschaft Oldenburg” als Nachfolgerin der Vorkriegsgemeinde zu gründen. Allerdings besaß diese Gruppe keine Synagoge mehr, da die Nationalsozialisten diese in der „Reichskristallnacht” im Jahr 1938 zerstört hatten. Mit Hilfe der Militärbehörden der Stadt gelang es der Jüdischen Kulturgemeinschaft schließlich im Herbst 1946, eigene Räumlichkeiten im Haus Nr. 9 in der Cäcilienstraße zu beziehen.
In einem dieser Räume wurde ein Gebetsraum eingerichtet. Über dessen feierliche Eröffnung berichtete die lokale Zeitung am 31. Oktober 1946: „Es war ein ergreifender Augenblick, als die Rolle mit der Heiligen Schrift in den kleinen Raum getragen wurde, in dem das winzige Häuflein Überlebender… versammelt war. Woran diese Menschen gedacht und was sie gefühlt haben mögen in jenem Augenblick, das ist nicht schwer zu begreifen. Sie dachten an ihre nächsten Verwandten, an alle, die ihnen lieb waren, die Gequälten, von der Hand derer ermordet, die vorgaben, all das im Namen des deutschen Volkes zu tun. Fast genau vor acht Jahren wurde die Synagoge niedergebrannt. Heute genügt ein kleiner Gebetsraum, nach der Zeit der Verfolgung die wenigen Überlebenden aufzunehmen“.
Nur wenige Tage nach seiner Ankunft in Oldenburg am 22. November 1945 beantragte Ernst Löwenstein seine Wiederzulassung als Rechtsanwalt und Notar sowie seine Entnazifizierung. Beide Anträge wurden sofort bewilligt, und er wurde am 21. Januar 1946 erneut als Rechtsanwalt und Notar vereidigt. Darüber hinaus wurde er wieder in seine Ämter als Mitglied des Anwaltsrats und des Ehrengerichts (Disziplinargerichts) eingesetzt. Er war der einzige Anwalt in Oldenburg, der das Recht erhielt, sowohl am Landgericht als auch am Oberlandesgericht zu arbeiten. Dies war vor allem darauf zurückzuführen, dass er während der Nazizeit verfolgt worden war.
Ernst Löwenstein war von Januar bis November 1946 unabhängiger Abgeordneter im Landtag von Oldenburg. Am 2. April 1946 heiratete er seine Frau Elsa zum zweiten Mal. Noch im selben Jahr wurde er zum Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde Oldenburg gewählt.
Dennoch gaben Ernst und Elsa Löwenstein im April 1951 ihre Auswanderung bekannt und ließen sich kurze Zeit später in Omaha, Nebraska, nieder. Über die konkreten Gründe für Löwensteins Entscheidung, in die USA auszuwandern, kann nur spekuliert werden. Einerseits nennen ehemalige Kollegen und Zeitgenossen seine Unzufriedenheit mit der beruflichen Situation als Motiv für die Emigration, während Verwandte und Bekannte auf persönliche Gründe verweisen. Dazu zählen die Auswanderung seines Sohnes in die USA sowie die Befürchtung eines Anstiegs des Antisemitismus in Deutschland.

Ernst Löwenstein war eine Zeit lang beruflich in den USA tätig. Aufgrund rechtlicher Beschränkungen konnte er seine Tätigkeit als Anwalt dort jedoch nicht fortsetzen. Deshalb beendete er 1954 seine Karriere und zog elf Jahre später nach Canoga Park im Bundesstaat Kalifornien. Er kehrte nie nach Deutschland zurück und verbrachte seine letzten Lebensjahre im wohlhabenden Kalifornien, wo er am 4. Juni 1974 im Alter von 93 Jahren verstarb.

Die Einwohner Oldenburgs ehren das Andenken ihres Landsmanns: Eine Straße im Stadtteil Etzhorn, unweit der Adolf-de-Beer-Straße gelegen, ist nach dem Juristen Ernst Löwenstein benannt. Damit wird die Erinnerung an den Rechtsanwalt und Notar wachgehalten, der vor dem Krieg stellvertretender Vorsitzender der jüdischen Gemeinde Oldenburgs war und nach dem Zweiten Weltkrieg den Vorsitz des Vorstands der neu gegründeten „Jüdischen Kulturgemeinschaft Oldenburg” innehatte.
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Autor: Yakub Zair-Bek
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